
ORGAINVENT – HERKUNFTSKENNZEICHNUNG VON FLEISCH
ORGAINVENT entwickelt und betreibt seit 1998 Zertifizierungssysteme an den Schnittstellen
Landwirtschaft – Lebensmittelwirtschaft sowie Landwirtschaft – Energiewirtschaft.
Das erste dieser Systeme war das Rindfleischetikettierungssystem von ORGAINVENT, das bereits 1998 von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigt wurde und bis Ende der Genehmigungspflicht 2014 das führende deutsche Etikettierungssystem darstellte.
Als Nachfolger gibt es seit 2015 das von allen Marktbeteiligten freiwillig zu verwendende
„ORGAINVENT-System zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch„
Es begründet sich auf den EU-Rechtsvorgaben (VO(EG) Nr. 1760/2000 und VO(EU) Nr. 1337/2013) und wird auf allen Produktions- und Vermarktungsstufen regelmäßig und neutral durch externe Zertifizierungsorganisationen geprüft.
Das ORGAINVENT-Team „Herkunft“ unterstützt auch Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Fleisch und erarbeitet insbesondere bei Verwendung freiwilliger Angaben individuelle Unterlagen.
IHRE FRAGEN
UNSERE ANTWORTEN
HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE WIRTSCHAFT
Neue oder geänderte Rechtsvorgaben – Wünsche der Kunden – Verbrauchererwartungen – kritische NGOs
Unternehmen müssen sich in diesem Spannungsfeld zurechtfinden, müssen rechtzeitig reagieren und dürfen keine Aktualisierung übersehen. Nicht immer nehmen sich Branchenverbände dieser Herausforderungen an und unterstützen die Marktbeteiligten.
Einzellösungen zwischen Lieferant und Kunde können zu vielen unterschiedlichen Lösungen führen, die für das Unternehmen erheblichen Mehraufwand bedeuten.
UNSERE SYSTEMLÖSUNGEN
ORGAINVENT ist ein neutraler Dienstleister. Wir sind selbst nicht in der produzierenden oder vermarktenden Wirtschaft tätig. Unsere langjährigen Erfahrungen mit unseren Systemen bringen wir in die Lösung Ihrer Herausforderung ebenso ein wie unser hohes Engagement.
Branchenlösungen haben den Vorteil, dass alle Wirtschaftsbeteiligen (Produzenten, Verarbeiter, Vermarkter) miteinander am runden Tisch sitzen und die Herausforderung kooperativ angehen. ORGAINVENT moderiert diese runden Tische und erarbeitet mit den Beteiligten Lösungsvorschläge. Dies kann ein gemeinsamer Beschluss oder ein branchengetragenes System sein.
ORGAINVENT erarbeitet zusammen mit den Beteiligten die Systemvorgaben und strukturiert Branchenansprüche, gesetzliche Vorgaben, Prüf- und Kontrollszenarien. ORGAINVENT führt die Systeme und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.

25 Jahre ORGAINVENT – Herkunftskennzeichnung aktueller denn je
Die ORGAINVENT GmbH wurde vor 25 Jahren am 27.11.1997 vor dem Hintergrund der BSE-Krise gegründet und kümmert sich seitdem erfolgreich um Kennzeichnungs-, Sicherungs-, und Warenwirtschaftssysteme zwischen Agrarwirtschaft und Lebensmittelhandel. Die BSE-Krise ist inzwischen überwunden,
das Thema der Herkunftskennzeichnung hat in den letzten 25 Jahren aber stetig an Bedeutung gewonnen. ORGAINVENT konnte dabei ihre Führungsrolle bei der Herkunftskennzeichnung kontinuierlich ausbauen und festigen.
In der Presse wird „Herkunft“ aktuell im Zusammenhang mit der Haltungskennzeichnung diskutiert. Dabei werden die beiden Bereiche gerne „in einen Topf geworfen“. Gefordert wird immer wieder eine Herkunftskennzeichnung bei Fleisch, obwohl diese für viele Produkte schon längst verpflichtend ist. Für die Haltungskennzeichnung hingegen, also die Auslobung der Tierhaltungsform auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, fehlen bisher gesetzliche Grundlagen. Zusätzlich zur Herkunftskennzeichnung werden zum Fleisch weitere wertsteigernde Aussagen getroffen, z.B. zu einer bestimmten Region, einer Rasse oder einem Haltungssystem.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch wurden in den letzten Jahren sukzessive ausgebaut von zunächst Rindfleisch auf vorverpacktes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch sowie von unverarbeitetem Fleisch auf verarbeitete Produkte mit Fleisch als primärer
Zutat. Aber die Entwicklung ist noch nicht zu Ende. In der Diskussion stehen die Gastronomie als bisher nicht einbezogener Absatzbereich sowie die Ausweitung des Geltungsbereichs auf weitere Fleischarten, auf die Kennzeichnung von unverpackt angebotenem Schwein & Co. an der Bedienungstheke, Fleischerzeugnisse bzw. Produkte mit Fleischerzeugnissen und weitere tierische Produkte (z.B. Milch). Hinzu kommen noch verschiedene nationale Regeln einzelner EU-Staaten. Für die Marktteilnehmer bedeutet dies, dass sie sich ständig an neue gesetzliche Regelungen mit ihren vielen Fallstricken anpassen müssen.
Genau hier setzt ORGAINVENT an: Gemeinsam mit den Unternehmen wird die Grundlage für eine funktionierende Informationskette geschaffen und der Wahrheitsgehalt der bereitgestellten Angaben für den Kunden durch neutrale Kontrollen abgesichert. Eine systematische Dokumentation ist dabei der Schlüssel für eine gesicherte Rückverfolgbarkeit.
ORGAINVENT unterstützt ihre Teilnehmer in der täglichen Arbeit rund um Rückverfolgbarkeit, Dokumentation, korrekte Kennzeichnung und Erstellung von Kundeninformationen. Die ORGAINVENTSystemteilnahme beinhaltet immer eine verpflichtende neutrale Kontrolle für alle Betriebsstätten, mit deren Hilfe die Funktionsweise des Systems bestätigt wird. Damit sind die Teilnehmer auch für den Fall behördlicher Kontrollen gut vorbereitet.
Mit der langjährigen Erfahrung von ORGAINVENT als Prüfsystem können neue Produkte und Prozessstufen rechtsicher, aber auch praxistauglich integriert werden. Hier liegt die besondere Stärke von ORGAINVENT.
25 Jahre ORGAINVENT – und kein Ende in Sicht.

Das sagt die Wirtschaft über ORGAINVENT

HERKUNFTSKENNZEICHNUNG
„Pflicht “ – Die gesetzlichen Vorgaben
Die Herkunftskennzeichnung von frischem Fleisch muss auf allen Produktions- und Vermarktungsstufen (Schlachtung, Zerlegung, Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel, Fleischereifachgeschäft, landwirtschaftlicher Direktvermarkter) realisiert werden. Grundlage sind die EU-Verordnungen zur Rindfleischetikettierung und zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel, die Lebensmittelinformations-Verordnung sowie darauf beruhende weitere europäische und nationale Rechtstexte.
Neu ist seit 1.4.2020 die Herkunftsangabe für die primäre Zutat, sofern diese von der Herkunftsangabe des Produkte abweicht. Im ORGAINVENT-System kann die Herkunft der primären Zutat „Fleisch“ auf verarbeiteten Produkten (z.B. Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen, Fertiggerichte) gekennzeichnet und rückverfolgt werden.
„Kür“ – Freiwillige Angaben
Auch Fleischarten, für die bisher keine gesetzliche Herkunftskennzeichnung vorgeschrieben wird, z.B. Kaninchen, Wild oder Exoten, können mit dem ORGAINVENT-System gekennzeichnet und rückverfolgt werden. Hierfür erarbeiten wir systeminterne Vorschriften, die an die o.g. Rechtstexte eng angelehnt sind.
Besonderes Augenmerk legt ORGAINVENT auf freiwillige Angaben, die zusätzlich zum Fleisch ausgelobt werden. Kategorie, Rasse, regionale Herkunft, Haltungs- und Fütterungsbedingungen sowie Markenfleischprogramme sind Angaben, die dem Fleisch einen Mehrwert verschaffen und vom Kunden nachgefragt werden.
DAS ORGAINVENT-System
Das ORGAINVENT-System vereint alle Rechtsvorgaben und die Verwendung von freiwilligen Angaben in einem System und bietet so den Teilnehmern eine einheitliche Umsetzung für die Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation.
Das ORGAINVENT-System beinhaltet eine regelmäßige neutrale Kontrolle durch externe Zertifizierungsorganisationen, um die korrekte Umsetzung der Systemvorgaben zu überwachen und bei Schwachstellen schnell reagieren zu können.
Teilnehmer am ORGAINVENT-System
Aktuell (17.1.2023) sind 227 Unternehmen der Fleischwirtschaft und des Handels als Teilnehmer im ORGAINVENT-System registriert. Sie verwenden die ORGAINVENT-Systematik in den in der folgenden Tabelle aufgeführten Prozessstufen und Betriebsstätten
Prozess-Stufe | Betriebsstätten |
---|---|
Schlachtung | 59 |
Zerlegung | 128 |
Verarbeitung | 5 |
Großhandel | 126 |
Lebensmitteleinzelhandel | 11.424 |
Fleischerei-Fachgeschäfte | 285 |
Landwirtschaftliche Direktvermarktung | 7 |

TEILNEHMERSUCHE
Unter dem folgenden link können Sie eine Teilnehmersuche starten.
Bitte geben Sie die verschiedenen Suchparamenter ein.
Die Teilnehmer werden jeweils mit Namen, PLZ und Ort angegeben. Weiterhin werden die bei ORGAINVENT angemeldeten Prozessstufen sowie Fleischarten angegeben.
Unsere Teilnehmer können selbst entscheiden, ob zusätzlich noch das Firmenlogo sowie ein link zur eigenen Homepage gesetzt wird. Nutzen Sie hierfür bitte dieses Formular
Teilnehmer am ORGAINVENT-System zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch

DOKUMENTE FÜR SYSTEMINTERESSIERTE
Für systeminteressierte Unternehmen haben wir hier einige Unterlagen für die Teilnahme am ORGAINVENT-System zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch bereit gestellt.
Bei Interesse senden Sie uns bitte eine email, damit wir Ihnen unsere Anmeldeunterlagen zusenden können.
Alle ORGAINVENT-Teilnehmer wurden bei Vertragsbeginn und jeweils bei Aktualisierungen mit den aktuellen Systemunterlagen versorgt. Sollten Sie weiteren Bedarf an Systemunterlagen haben, senden Sie uns bitte eine email unter Angabe Ihrer ORGAINVENT-Teilnehmer-Nr.
Wir senden Ihnen dann die Allgemeinen Systemvorgaben sowie die für Ihr Unternehmen relevanten Leitfäden zu.

NEUTRALE KONTROLLE
Im ORGAINVENT-System ist seit 1998 eine neutrale Kontrolle verankert.
Jeder Systemteilnehmer schließt neben dem Vertrag mit ORGAINVENT auch einen Kontrollvertrag mit einer im ORGAINVENT-System gelisteten neutralen Zertifizierungsorganisation.
Jede Betriebsstätte und jede Prozessstufe (Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung, Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel, Fleischereifachgeschäft, landwirtschaftlicher Direktvermarkter), werden regelmäßig anhand einer von ORGAINVENT vorgegebenen – explizit auf Herkunftskennzeichnung und Rückverfolgbarkeit konzipierten – Checkliste überwacht. Alle eingesetzten Auditorinnen und Auditoren durchlaufen jährlich eine ORGAINVENT-Schulung.
Kontrollsynergien mit anderen Zertifizierungssystemen – wie z.B.mit dem QS-System– sind möglich und erwünscht.
Jeder Prüfbericht wird nach Bestätigung im 4-Augenprinzip durch die Zertifizierungsorganisation und gesonderter Freigabe durch ORGAINVENT in einer Datenbank gespeichert, so dass die Kontrollhistorie jederzeit nachvollzogen werden kann.
Im Fall von Beanstandungen, die die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit betreffen, greift unser Sanktionssystem, das neben schneller Hilfe durch das ORGAINVENT-Team als Korrekturmaßnahme auch Er- und Abmahnungen sowie Vertragsstrafen in schweren Fällen vorsieht.

HALTUNGSFORM-STANDARDS BEI ORGAINVENT
Verschiedene Ketten des Lebensmitteleinzelhandels streben gemeinsam mit den Marktpartnern in der Landwirtschaft und Fleischwirtschaft eine Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung an.
Hierzu wurde gemeinsam ein Konzept mit 4 Tierwohl-Stufen (Haltungsform 1-4, https://haltungsform.de) erarbeitet.
Insbesondere für die Haltungsform 3 „Außenklima“ können zusätzlich zu den festgelegten Mindestanforderungen „eigene Standards“ bei der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden.
ORGAINVENT erarbeitet auf Wunsch mit interessierten ORGAINVENT-Systemteilnehmer und den dahinter stehenden landwirtschaftlichen Betrieben solche individullen Standards und lässt sie entsprechen für die ORGAINVENT-Systemteilnehmer genehmigen.
Sie finden die „ORGAINVENT – Haltungsform-3-Standards“ hier aufgeführt:
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Clara Schubert

KOOPERATIONEN
ORGAINVENT schließt mit Organisationen, die ihren Zeichen eine systematische Kontrollstruktur geben wollen, Kooperationsverträge ab. Damit unterliegen die Zeichennehmer auch dem ORGAINVENT-System. Für die eigenen Kriterien wird eine entsprechende Checkliste erstellt und gemeinsam mit der ORGAINVENT-Checkliste abgeprüft.
Gern beraten wir auch Ihre Organisation bezüglich einer Kooperation mit dem ORGAINVENT-System. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Andreas Schmadel.
Seit 2015 besteht die Kooperation mit der Regionalmarke EIFEL GmbH. Mit diesem regionalen Siegel wird die besondere und geprüfte Qualität aus der Eifel (innerhalb DE, BE, LU) für den Endverbraucher direkt erkennbar. Für das Frischfleischsortiment ist die Herkunftskennzeichnung mit dem ORGAINVENT-System für alle Zeichennutzer verbindlich vorgeschrieben.
37 Unternehmen mit 59 Standorten nutzen diese Kooperation.
AKTUELLE INFORMATIONEN
25.05.2023
Stellungnahme ORGAINVENT GmbH zum Kabinettsbeschluss für die Herkunftskennzeichnung von frischem Fleisch in der Bedientheke:
Mit dem ORGAINVENT-System zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch bereits heute umsetzbar
Das Bundeskabinett hat am 24. Mai 2023 die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung bei Fleisch gebilligt. Vorgesehen ist die Ausweitung der Herkunftsangaben bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaft, Ziege und Geflügel auch auf nicht vorverpacktes Fleisch in der Bedientheke. Analog zur Kennzeichnung von vorverpacktem Fleisch soll die Angabe des Aufzucht- und Schlachtlandes verpflichtend werden. Freiwillig kann auch das Land der Geburt angegeben und der Begriff „Ursprung“ verwendet werden, wenn die Geburt, Mast und Schlachtung im gleichen Land erfolgt sind.
Die für die Auslobung notwendigen Herkunftsangaben erhalten die Lebensmittelmärkte und Fleischereifachgeschäfte bereits seit 2015 von ihren Lieferanten. Bei der Umsetzung, wie die Kennzeichnung in der Bedientheke nun konkret erfolgen kann und wie die Dokumentation dazu auszusehen hat, kann das ORGAINVENT-System zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch genutzt werden. ORGAINVENT greift dabei auf eine 25-jährige Erfahrung im Bereich der Herkunftskennzeichnung von Fleisch zurück.
Gemeinsam mit den Unternehmen wird die Grundlage für eine funktionierende Informationskette geschaffen und der Wahrheitsgehalt der bereitgestellten Angaben für den Kunden durch neutrale Kontrollen abgesichert. Eine systematische Dokumentation ist dabei der Schlüssel für eine gesicherte Rückverfolgbarkeit. ORGAINVENT unterstützt ihre Teilnehmer in der täglichen Arbeit rund um Rückverfolgbarkeit, Dokumentation, korrekte Kennzeichnung und Erstellung von Kundeninformationen. Die ORGAINVENT-Systemteilnahme beinhaltet immer eine verpflichtende neutrale Kontrolle für alle Betriebsstätten, mit deren Hilfe die Funktionsweise des Systems bestätigt wird. Damit sind die Teilnehmer auch für den Fall behördlicher Kontrollen bestens gerüstet.
Die ORGAINVENT GmbH wurde vor 25 Jahren am 27.11.1997 vor dem Hintergrund der BSE-Krise gegründet und kümmert sich seitdem erfolgreich um Kennzeichnungs-, Sicherungs-, und Warenwirtschaftssysteme zwischen Agrarwirtschaft und Lebensmittelhandel. Die BSE-Krise ist inzwischen überwunden, das Thema der Herkunftskennzeichnung hat in den letzten 25 Jahren aber stetig an Bedeutung gewonnen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Kirsten Schneehagen
Tel. +49 (0) 228 3506 104
Kirsten.Schneehagen@orgainvent.de
ORGAINVENT GmbH
Schwertberger Str. 16
53177 Bonn
Tel. +49 (0) 228 3506 100
herkunft@orgainvent.de
www.orgainvent.de; www.herkunft.org
23.05.2023
Frischer Spargel und tierische Begleiter
Bei Spargel ist eine Ursprungskennzeichnung des Erntelandes wie bei sämtlichem Obst und Gemüse durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse) vorgeschrieben.

Weiterhin gibt es einige Regionen, die zusätzlich ein europäisches Qualitätszeichen für den Spargel beantragt haben.
Der Beelitzer, Borneimer, Walberger, Fränkische, Abensberger und Schrobenhausener Spargel dürfen die g.g.A. (geschützte geographische Angabe) nutzen.

Und wie sieht es bei den tierischen Begleitern aus?
Die Schweine- oder Puten-Schnitzel sowie Lammkoteletts müssen – sofern sie in SB vermarktet werden – mit Herkunftsangaben gem. VO(EU) 1337/2013 gekennzeichnet werden.
An der Servicetheke ist eine Herkunftskennzeichnung für Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel aktuell nicht gesetzlich verpflichtend.

Sämtliche Rindersteaks oder Kalbsschnitzel erfordern – egal ob sie in SB oder an der Servicetheke vermarktet werden – eine Herkunftskennzeichnung gem. VO(EG) 1760/2000.

Zu Spargel passt auch gut Wachtel, Kaninchenrücken oder Rehfilet.
Diese Fleischarten unterliegen aktuell keiner gesetzlich verpflichtenden Herkunftskennzeichnung.

Bei verarbeiteten Produkten (z.B. gekochter Schinken oder Rohschinken) gib es aktuell keine gesetzliche Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung

Lediglich bei Produkten mit einer freiwilligen Herkunftsangabe (z.B. „Rohschinken aus Bonn“) muss – bei abweichender Herkunft der Primärzutat (in diesem Fall: Schweinefleisch) – eine Herkunftsangabe dieser Zutat gemacht werden:
„Rohschinken aus Bonn mit Schweinefleisch aus dem Rhein-Sieg-Kreis“.
Die Herkunftsangabe erfolgt hier gemäß VO(EU) 2018/775.

Viele Schinkenartikel führen ebenfalls eine g.g.A. – die sich jedoch in der Regel nur auf die Region der Verarbeitung und nicht auf die Herkunft des verwendeten Schweinefleisches bezieht: z.B.
Schwarzwälder Schinken, Ammerländer Schinken, Holsteiner Katenschinken, Westfälischer Knochenschinken.
Diese Produkte mit g.g.A. sind von der Kennzeichnung der – i.d.R. abweichenden – Herkunft der primären Zutat ausgenommen.

Sowohl die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel und der „Primären Zutat“ als auch die freiwillige Herkunftskennzeichnung weiterer Fleischarten oder verarbeiteter Produkte ist im ORGAINVENT-System möglich.
Für die Umsetzung der oben geschilderten verpflichtenden oder freiwilligen Herkunftsangaben sowie weiteren freiwilligen und wertsteigernden Angaben für Fleisch in Ihrem Unternehmen steht Ihnen das ORGAINVENT-Team gerne beratend zur Seite.
Sprechen Sie uns an.


SCHULUNGEN & SEMINARE
Die Umsetzung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch ist nicht einfach. Daher bietet ORGAINVENT verschiedene Arten von Schulungen an.
Weitere Informationen zu unserem Schulungsangebot erhalten Sie bei Clara Schubert
Grundlagenschulungen
ORGAINVENT bietet regelmäßig für alle Mitarbeitenden der ORGAINVENT-Teilnehmerunternehmen zentrale Grundlagenschulungen an. Diese umfassen die Rechtsvorgaben sowie Tipps und Tricks zur Umsetzung auf den einzelnen Prozessstufen. Die Halbtags-Schulungen werden durch viele „Activity“-Runden, in denen die Teilnehmenden ihr gelerntes Wissen direkt anwenden können, aufgelockert.
Die Grundlagenschulungen sind als Neu- oder Auffrischungsschulung für alle Mitarbeitenden in ORGAINVENT-Unternehmen (Einkauf, Produktion, Kennzeichnung, QS, Marketing, Verkauf) konzipiert und sie sind für diese kostenfrei.
Auch Mitarbeitende von NICHT-ORGAINVENT-Unternehmen können an den Grundlagenschulungen teilnehmen und zahlen pro Person 650€ zzgl. gesetzl.MwSt.. Die Rechnung versenden wir gemeinsam mit der Anmeldebestätigung und sie ist vor dem Schulungstermin zu bezahlen.
Da zu diesen Schulungen Personal verschiedener ORGAINVENT-Unternehmen zusammen kommt, findet auch stets ein reger Erfahrungsaustausch statt.
Die Grundlagenschulungen finden per TEAMS statt. Sie benötigen einen Laptop/PC mit Internetanschluss sowie idealerweise ein Mikrofon, damit wir kommunizieren können. Eine Kamera ist nicht notwendig.
Um auch bei den Online-Schulungen die Gruppengröße überschaubar zu halten, begrenzen wir die Teilnahme pro ORGAINVENT-Teilnehmer auf 2 Personen.
Termine 2023: Dienstag, 28.2.2023 und Mittwoch, 8.11.2023
Die nächste Grundlagenschulung per TEAMS findet am 08.11.2023 von 9:00-12:00 statt. Hierfür können Sie sich direkt mit dem nachfolgenden Formular anmelden. ORGAINVENT bestätigt Ihnen im Anschluss den Eingang Ihrer Anmeldung. Eine detaillierte Anmeldebestätigung mit genauen Angaben versenden wir bei Online-Schulungen ca. 5 Tage vor dem Schulungstermin.
Unsere Datenschutzerklärung für Veranstaltungen finden Sie hier.
Inhouseschulungen
Statt viele Mitarbeitende auf die Reise zu schicken, kommt ORGAINVENT auch gerne zu Ihnen. Die Schulungen werden explizit auf Ihr Unternehmen und Ihre Prozesse ausgerichtet. Die Beispiele (Etiketten, Lieferdokumente, usw.) sind an Ihr Unternehmen angepasst. Aber auch hier kommen die Activity-Runden nicht zu kurz, da sie die Schulungen auflockern und Ihnen direkt zeigen, was Sie bereits alles gelernt haben.
Für Inhouseschulungen haben wir einen Flyer mit weiteren Informationen für Sie vorbereitet. Gerne können Sie sich an Clara Schubert wenden, die bei allen Fragen zu Inhouseschulungen weiterhilft.
In Corona-Zeiten können wir die Inhouse-Schulungen auch gern über Zoom oder eine andere Konferenztechnik durchführen.
Unsere Datenschutzerklärung für Veranstaltungen finden Sie hier.
ORGAINVENT E-Learning
Alle Teilnehmenden einer ORGAINVENT-Schulung erhalten einen Zugang zu unserem e-Learning-Portal ILIAS. Dort kann mit kurzen Modulen das Wissen vertieft und in einem Quiz angewendet werden. Es steht auf der Plattform viel Informationsmaterial bereit.
Das ILIAS-Portal steht exklusiv unseren ORGAINVENT-Teilnehmer-Unternehmen sowie deren Mitarbeitenden zur Verfügung. Bei Interesse können wir Ihnen gerne Zugangsdaten zusenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese nur an email-Adressen senden, die eindeutig auf ein Unternehmen hinweisen (keine privaten gmx, gmail, me, web, etc-E-Mail-Adressen). Die Prüfung der Rechtmäßigkeit ist kein automatisierter Vorgang, sondern die Prüfung erfolgt von uns persönlich während unserer Arbeitszeit. Daher kann es ggf. zu einer zeitlichen Verzögerung von bis zu einigen Tagen kommen, bis Sie die E-Mail mit den Zugangsdaten erhalten.
HERKUNFTSKENNZEICHNUNG IN 90 SEKUNDEN
GLOSSAR
Wir haben Ihnen einen Katalog mit Erläuterungen für viele Schlagworte der Herkunftskennzeichnung von Fleisch vorbereitet. Dazu gehören rechtliche Definitionen, Systeminformationen und Hinweise von Behörden – soweit sie uns vorliegen. Bitte lassen Sie es uns wissen, wenn Sie hier wichtige Punkte vermissen.
TEAM HERKUNFT – WIR SORGEN FÜR DIE HERKUNFTSKENNZEICHNUNG VON FLEISCH
Das ORGAINVENT-Team Herkunft unter Leitung von Dr. Kirsten Schneehagen
- steht kompetent an Ihrer Seite
- verfügt über langjährige Erfahrung in der Fleischbranche
- ist interdisziplinär aufgestellt (Agrarwissenschaften, Ökotrophologie, Handel)
- berät die ORGAINVENT-Teilnehmer in der Wertschöpfungskette Fleisch in allen Fragen zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch
- informiert über die Verwendung freiwilliger Angaben
- prüft Ihre Etiketten und Unterlagen
- erarbeitet gemeinsam mit Ihnen kurze Arbeitsanweisungen für Ihre Mitarbeiter
- steht auch für Projekte im Grenzbereich zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch gern zur Verfügung
- führt Grundlagen- und Inhouseschulungen durch
- instruiert die teilnehmenden Zertifizierungsorganisationen sowie die Auditorinnen und Auditoren
- kooperiert mit „QS-System“ und „Regionalmarke EIFEL“
EIN Team – gemeinsam für SIE
Sprechen Sie uns an!
Unter herkunft@orgainvent.de erreichen Sie das gesamte Team per Mail.
Dr. Kirsten Schneehagen | Tel.: 0228 3506 104 | kirsten.schneehagen@orgainvent.de |
Dr. Anja Czekala | Tel.: 0228 3506 102 | anja.czekala@orgainvent.de |
Clara Schubert | Tel.: 0228 3506 105 | clara.schubert@orgainvent.de |
Andreas Schmadel | Tel.: 0228 3506 111 | andreas.schmadel@orgainvent.de |

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Sie sind an ORGAINVENT und unseren Dienstleistungen interessiert und haben eine Frage an uns oder möchten uns Anregungen geben?
Gern können Sie uns unter der zentralen Rufnummer +49 (0) 228 – 35 06 104 erreichen oder uns hier eine schriftliche Anfrage hinterlassen.