
ORGAINVENT – HERKUNFTSKENNZEICHNUNG VON FLEISCH
ORGAINVENT entwickelt und betreibt seit 1998 Zertifizierungssysteme an den Schnittstellen
Landwirtschaft – Lebensmittelwirtschaft sowie Landwirtschaft – Energiewirtschaft.
Das erste dieser Systeme war das Rindfleischetikettierungssystem von ORGAINVENT, das bereits 1998 von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigt wurde und bis Ende der Genehmigungspflicht 2014 das führende deutsche Etikettierungssystem darstellte.
Als Nachfolger gibt es seit 2015 das von allen Marktbeteiligten freiwillig zu verwendende
„ORGAINVENT-System zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch“
Es begründet sich auf den EU-Rechtsvorgaben (VO(EG) Nr. 1760/2000 und VO(EU) Nr. 1337/2013) und wird auf allen Produktions- und Vermarktungsstufen regelmäßig und neutral durch externe Zertifizierungsorganisationen geprüft.
Das ORGAINVENT-Team „Herkunft“ unterstützt auch Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Fleisch und erarbeitet insbesondere bei Verwendung freiwilliger Angaben individuelle Unterlagen.
IHRE FRAGEN
- Sie möchten die Grundlagen der Herkunftskennzeichnung von Fleisch kennenlernen und sicher im Unternehmen umsetzen?
- Sie möchten freiwillige Mehrwertangaben (z.B. regionale Herkunft) korrekt und rückverfolgbar verwenden?
- Bei behördlichen Kontrollen wurden Beanstandungen festgestellt?
- Sie möchten die Herkunftskennzeichnung auch auf andere Produktgruppen übertragen?
UNSERE ANTWORTEN
- Unser ORGAINVENT-System gibt Ihnen die Grundlagen und das ORGAINVENT-Team unterstützt bei der Umsetzung.
Das ORGAINVENT-Team informiert und berät Sie individuell zu diesen Themen.
- Das ORGAINVENT-Team unterstützt Sie bei den Korrekturmaßnahmen durch Rat und Tat.
- Gern erarbeiten wir mit Ihnen ein individuelles Konzept auf Grundlage der aktuellen Rechtsvorgaben.
HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE WIRTSCHAFT
Neue oder geänderte Rechtsvorgaben – Wünsche der Kunden – Verbrauchererwartungen – kritische NGOs
Unternehmen müssen sich in diesem Spannungsfeld zurechtfinden, müssen rechtzeitig reagieren und dürfen keine Aktualisierung übersehen. Nicht immer nehmen sich Branchenverbände dieser Herausforderungen an und unterstützen die Marktbeteiligten.
Einzellösungen zwischen Lieferant und Kunde können zu vielen unterschiedlichen Lösungen führen, die für das Unternehmen erheblichen Mehraufwand bedeuten.
UNSERE SYSTEMLÖSUNGEN
ORGAINVENT ist ein neutraler Dienstleister. Wir sind selbst nicht in der produzierenden oder vermarktenden Wirtschaft tätig. Unsere langjährigen Erfahrungen mit unseren Systemen bringen wir in die Lösung Ihrer Herausforderung ebenso ein wie unser hohes Engagement.
Branchenlösungen haben den Vorteil, dass alle Wirtschaftsbeteiligen (Produzenten, Verarbeiter, Vermarkter) miteinander am runden Tisch sitzen und die Herausforderung kooperativ angehen. ORGAINVENT moderiert diese runden Tische und erarbeitet mit den Beteiligten Lösungsvorschläge. Dies kann ein gemeinsamer Beschluss oder ein branchengetragenes System sein.
ORGAINVENT erarbeitet zusammen mit den Beteiligten die Systemvorgaben und strukturiert Branchenansprüche, gesetzliche Vorgaben, Prüf- und Kontrollszenarien. ORGAINVENT führt die Systeme und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.

HERKUNFTSKENNZEICHNUNG
„Pflicht “ – Die gesetzlichen Vorgaben
Die Herkunftskennzeichnung von frischem Fleisch muss auf allen Produktions- und Vermarktungsstufen (Schlachtung, Zerlegung, Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel, Fleischereifachgeschäft, landwirtschaftlicher Direktvermarkter) realisiert werden. Grundlage sind die EU-Verordnungen zur Rindfleischetikettierung und zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel, die Lebensmittelinformations-Verordnung sowie darauf beruhende weitere europäische und nationale Rechtstexte.
Neu ist seit 1.4.2020 die Herkunftsangabe für die primäre Zutat, sofern diese von der Herkunftsangabe des Produkte abweicht. Im ORGAINVENT-System kann die Herkunft der primären Zutat „Fleisch“ auf verarbeiteten Produkten (z.B. Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen, Fertiggerichte) gekennzeichnet und rückverfolgt werden.
„Kür“ – Freiwillige Angaben
Auch Fleischarten, für die bisher keine gesetzliche Herkunftskennzeichnung vorgeschrieben wird, z.B. Kaninchen, Wild oder Exoten, können mit dem ORGAINVENT-System gekennzeichnet und rückverfolgt werden. Hierfür erarbeiten wir systeminterne Vorschriften, die an die o.g. Rechtstexte eng angelehnt sind.
Besonderes Augenmerk legt ORGAINVENT auf freiwillige Angaben, die zusätzlich zum Fleisch ausgelobt werden. Kategorie, Rasse, regionale Herkunft, Haltungs- und Fütterungsbedingungen sowie Markenfleischprogramme sind Angaben, die dem Fleisch einen Mehrwert verschaffen und vom Kunden nachgefragt werden.
DAS ORGAINVENT-System
Das ORGAINVENT-System vereint alle Rechtsvorgaben und die Verwendung von freiwilligen Angaben in einem System und bietet so den Teilnehmern eine einheitliche Umsetzung für die Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation.
Das ORGAINVENT-System beinhaltet eine regelmäßige neutrale Kontrolle durch externe Zertifizierungsorganisationen, um die korrekte Umsetzung der Systemvorgaben zu überwachen und bei Schwachstellen schnell reagieren zu können.
Teilnehmer am ORGAINVENT-System
Aktuell (07.08.2020) sind 260 Unternehmen der Fleischwirtschaft und des Handels als Teilnehmer im ORGAINVENT-System registriert. Sie verwenden die ORGAINVENT-Systematik in den in der folgenden Tabelle aufgeführten Prozessstufen und Betriebsstätten
Prozess-Stufe | Betriebsstätten |
---|---|
Schlachtung | 68 |
Zerlegung | 156 |
Verarbeitung | 3 |
Großhandel | 150 |
Lebensmitteleinzelhandel | 11.364 |
Fleischerei-Fachgeschäfte | 254 |
Landwirtschaftliche Direktvermarktung | 8 |

NEUTRALE KONTROLLE
Im ORGAINVENT-System ist seit 1998 eine neutrale Kontrolle verankert.
Jeder Systemteilnehmer schließt neben dem Vertrag mit ORGAINVENT auch einen Kontrollvertrag mit einer im ORGAINVENT-System gelisteten neutralen Zertifizierungsorganisation.
Jede Betriebsstätte und jede Prozessstufe (Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung, Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel, Fleischereifachgeschäft, landwirtschaftlicher Direktvermarkter), werden regelmäßig anhand einer von ORGAINVENT vorgegebenen – explizit auf Herkunftskennzeichnung und Rückverfolgbarkeit konzipierten – Checkliste überwacht. Alle eingesetzten Auditorinnen und Auditoren durchlaufen jährlich eine ORGAINVENT-Schulung.
Kontrollsynergien mit anderen Zertifizierungssystemen – wie z.B.mit dem QS-System– sind möglich und erwünscht.
Jeder Prüfbericht wird nach Bestätigung im 4-Augenprinzip durch die Zertifizierungsorganisation und gesonderter Freigabe durch ORGAINVENT in einer Datenbank gespeichert, so dass die Kontrollhistorie jederzeit nachvollzogen werden kann.
Im Fall von Beanstandungen, die die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit betreffen, greift unser Sanktionssystem, das neben schneller Hilfe durch das ORGAINVENT-Team als Korrekturmaßnahme auch Er- und Abmahnungen sowie Vertragsstrafen in schweren Fällen vorsieht.

KOOPERATIONEN
ORGAINVENT schließt mit Organisationen, die ihren Zeichen eine systematische Kontrollstruktur geben wollen, Kooperationsverträge ab. Damit unterliegen die Zeichennehmer auch dem ORGAINVENT-System. Für die eigenen Kriterien wird eine entsprechende Checkliste erstellt und gemeinsam mit der ORGAIVNENT-Checkliste abgeprüft.
Gern beraten wir auch Ihre Organisation bezüglich einer Kooperation mit dem ORGAINVENT-System. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Andreas Schmadel.
Seit 2015 besteht die Kooperation mit der Regionalmarke EIFEL GmbH. Mit diesem regionalen Siegel wird die besondere und geprüfte Qualität aus der Eifel (innerhalb DE, BE, LU) für den Endverbraucher direkt erkennbar. Für das Frischfleischsortiment ist die Herkunftskennzeichnung mit dem ORGAINVENT-System für alle Zeichennutzer verbindlich vorgeschrieben.
37 Unternehmen mit 59 Standorten nutzen diese Kooperation.
Mit der MHG Beratung und Marketing GmbH als Träger des Zeichens „regiowelt – Produkte von hier“ besteht eine Kooperation seit September 2018. Mit dem ORGAINVENT-System werden die regionale Herkunft der Produkte sowie individuelle Stärken und Eigenschaften von Fleischerei-Fachgeschäften deutlich herausstellt und absichert. Der Kunde erhält im Bereich der Bedienungstheke über aussagekräftige Zertifikate klare und verständliche Informationen zu den Stärken des jeweiligen teilnehmenden Betriebes.

SCHULUNGEN & SEMINARE
Die Umsetzung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch ist nicht einfach. Daher bietet ORGAINVENT verschiedene Arten von Schulungen an.
Weitere Informationen zu unserem Schulungsangebot erhalten Sie bei Clara Schubert
Grundlagenschulungen
ORGAINVENT bietet regelmäßig für alle Teilnehmer zentrale Grundlagenschulungen an. Diese umfassen die Rechtsvorgaben sowie Tipps und Tricks zur Umsetzung auf den einzelnen Prozessstufen. Die Halbtags-Schulungen werden durch viele „Activity“-Runden, in denen unsere Teilnehmer ihr gelerntes Wissen direkt anwenden können, aufgelockert.
Die Grundlagenschulungen sind als Neu- oder Auffrischungsschulung für alle Mitarbeiter in ORGAINVENT-Unternehmen (Einkauf, Produktion, Kennzeichnung, QS, Marketing, Verkauf) konzipiert und sie sind für diese Mitarbeiter kostenfrei. Da zu diesen Schulungen Mitarbeiter verschiedener ORGAINVENT-Teilnehmer zusammen kommen, findet auch stets ein reger Erfahrungsaustausch statt.
Unsere nächste Grundlagenschulung findet am 17. März 2021 von 9:00 – 12:00 statt. Aufgrund der Corona-Problematik führen wir diese Grundlagenschulung wieder als Zoom-Schulung durch. Bitte melden Sie sich mit maximal 2 Personen pro Unternehmen an.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 10. März 2021 per Email bei Sandra Zellner an. Wir benötigen dafür lediglich
- Ihre ORGAINVENT-Teilnehmer-Nr.,
- Ihren vollständigen Namen
- sowie die dazugehörige Email-Adresse.
Wenn Sie spezielle Fragen haben, die in der Schulung beantwortet werden sollen, so können Sie uns diese – genauso wie Etikettenbeispiele oder Beispiele Ihrer Dokumentation gern mit gleicher Email zusenden.
Den Link zur Zoom-Schulung und weitere Informationen erhalten Sie dann in unserer Antwort-Email.
Unsere Datenschutzerklärung für Veranstaltungen finden Sie hier.
Inhouseschulungen
Statt viele Mitarbeiter auf die Reise zu schicken, kommt ORGAINVENT auch gerne zu Ihnen. Die Schulungen werden explizit auf Ihr Unternehmen und Ihre Prozesse ausgerichtet. Die Beispiele (Etiketten, Lieferdokumente, usw.) sind an Ihr Unternehmen angepasst. Aber auch hier kommen die Activity-Runden nicht zu kurz, da sie die Schulungen auflockern und Ihnen direkt zeigen, was Sie bereits alles gelernt haben.
Für Inhouseschulungen haben wir einen Flyer mit weiteren Informationen für Sie vorbereitet. Gerne können Sie sich an Clara Schubert wenden, die bei allen Fragen zu Inhouseschulungen weiterhilft.
Unsere Datenschutzerklärung für Veranstaltungen finden Sie hier.
ORGAINVENT E-Learning
Aktuell sind wir in der Vorbereitung eines E-Learning-Tools, das zukünftig unsere Präsenzschulungen ergänzen wird.
HERKUNFTSKENNZEICHNUNG IN 90 SEKUNDEN
AKTUELLE INFORMATIONEN
26. November 2020
Terminplanung: ORGAINVENT-Seminare 2021
Freuen Sie sich auf verschiedene Schulungen und Seminare zum Thema Herkunftskennzeichnung von Fleisch.
Aktuell haben wir folgende Termine geplant – näheres gibt es mit entsprechendem Vorlauf per ORGAINVENT-INFO und im Bereich Schulungen.
17.03. 2021 Grundlagenschulung online per Zoom-Konferenz
01.05.2021 ORGAINVENT-Fachseminar
15.09.2021 Grundlagenschulung online per Zoom-Konferenz
21.09.2021 Grundlagen – Fachseminar
09.11.2021 Grundlagenschulung Präsenzschulung in Siegburg
12. Oktober 2020
Save the date – ORGAINVENT Grundlagenschulungen am 10. November per ZOOM-Konferenz
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier
12. Oktober 2020
Erfolgreiches Fachseminar im Sauerland
Am 03.Oktober fand unser diesjähriges Fachseminar zum Thema „Wertschöpfungskette Fleisch – Mit Transparenz in der Kundenkommunikation und Information aus der Masse HERAUSRAGEN“ im Sauer-land (Lüdenscheid/Herscheid) statt. Trotz Corona haben wir uns zur Durchführung (unter Beachtung der Hygienevorgaben) entschieden und wurden mit einem ausgebuchten und erfolgreichen Seminar belohnt.
Den Einstieg ins Seminar machte Herr Schmadel mit seinem kurzen Vortrag „Bonner Gulaschsuppe mit Rindfleisch aus Frankreich“ über die aktuell geltenden Rechtsvorgaben und entsprechende Neuerungen. Den Schwerpunkt legte er auf die seit dem 01. April 2020 geltende EU-Verordnung 775/2018 zur „Herkunftsangabe der Primären Zutat“. Hier muss auf einem verarbeiteten Produkt, bei Nennung einer Länderangabe, auch die wertbestimmende Zutat aus diesem Land kommen. Ist dies nicht der Fall, muss eine Herkunftsangabe für diese Zutat gemacht werden. Erläutert wurde dies am Beispiel des „Wiedtaler Rohschinkens – mit Schweinefleisch aus der Eifel“, der zu Beginn der Veranstaltung von allen Teilnehmern gekostet werden konnte.
Im Anschluss folgte ein Vortrag von Fritz Gempel mit Thema „Alles für den Mehrpreis tun“, in dem er über Möglichkeiten und Chancen referierte, wie der eigene Betrieb noch erfolgreicher werden kann. Eine große Rolle spielen in diesem Bereich die Freiwilligen Angaben, da durch diese eine Abgrenzung von Mitbewerbern möglich ist. Beispiele in diesem Bereich sind die Auslobung einer Eigenmarke (z.B. „Unsere Marke“) oder Nutzung öffentlicher Labels (z.B. „Regionalmarke Eifel“) oder auch Einzelangaben wie z.B. der direkte Bezug vom Landwirt, eine besondere Rasse oder Kategorie.
In einem von Fritz Gempel geführten Interview zwischen Raphael Zech vom „Wiedtaler Rohschinken“ und Wilfried Peters von der Metzgereich Peters wurden Geschäftsmodelle erörtert, in denen selbständige Metzger mit dem Lebensmitteleinzelhandel erfolgreich zusammenarbeiten können.
Die Ausführungen von Fritz Gempel konnten auf der anschließenden Besichtigung des Betriebes von Karsten Schäfer in der Praxis gesehen werden. Begonnen wurde mit einem Rundgang durch die eigene Schlachtung, in der 5 eigene Rinder in der Woche geschlachtet und zerlegt werden. Im zweiten Teil wurde die Landwirtschaft des Betriebes, speziell die Bullenhaltung, besichtigt, wobei Karsten Schäfer alle Besonderheiten von Fütterung über Mastdauer bis zur Genetik erläuterte.
Abgerundet wurde das Seminar mit einem Herbstgrillen, bei dem alle Seminarteilnehmer, während eines regen Austauschs, in den Genuss des „Bruchbach Beefs“ kommen durften.
Wir freuen uns über das erfolgreiche Seminar, bedanken uns bei allen Teilnehmern sowie Referenten und sammeln neue Ideen für das Fachseminar 2021.

Bild (Fritz Gempel): Teilnehmer am Fachseminar 2020
9.9.2020
5 Jahre Kooperation: ORGAINVENT und Regionalmarke EIFEL
Bereits seit 1998 führt ORGAINVENT das System zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch. Es ist auf allen Prozessstufen der Fleischerzeugung und -vermarktung durch die teilnehmenden Unternehmen zu nutzen und sichert neben den gesetzlich verpflichtenden Herkunftsinformationen (i.d.R. „Land“) auch freiwillige Angaben ab. Hierzu gehören u.a. die beliebten drei „R-Angaben“: Reife, Rasse, Region. ORGAINVENT informiert, berät und unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung der Systemvorgaben im Unternehmen, eine regelmäßige neutrale Kontrolle durch akkreditierte Zertifizierungsorganisationen überprüft die Einhaltung der Systemvorgaben stufenübergreifend auf allen Prozessstufen.
Die Regionalmarke EIFEL GmbH unterstützt seit 2004 das Marketing für Eifel-Produkte sowie den Auf- und Ausbau von regionalen Netzwerken und Wertschöpfungsketten. Die Wertschöpfungskette EIFEL-Fleisch ist mit rund 100 Betrieben (Landwirt- und Fleischwirtschaft sowie Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel) ein wichtiges Standbein.
Um insbesondere die regionale Herkunft EIFEL beim Fleisch und die geschlossene Vermarktungskette abzusichern, hat die Regionalmarke EIFEL GmbH 2015 die Kooperation mit ORGAINVENT geschlossen. Eine enge Zusammenarbeit mit der Regionalmarke sowie die Betreuung und Unterstützung der EIFEL-Markennutzer durch ORGAINVENT in Bezug auf Herkunftskennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Fleisch wurde vereinbart und wird seitdem erfolgreich umgesetzt.

Bild (RME GmbH): v.l. Markus Pfeifer u. Arndt Balter (beide Regionalmarke EIFEL GmbH), Andreas Schmadel u. Peter Jürgens (beide ORGAINVENT GmbH) ziehen positives Zwischenfazit nach 5 Jahren Kooperation
GLOSSAR
Wir haben Ihnen einen Katalog mit Erläuterungen für viele Schlagworte der Herkunftskennzeichnung von Fleisch vorbereitet. Dazu gehören rechtliche Definitionen, Systeminformationen und Hinweise von Behörden – soweit sie uns vorliegen. Bitte lassen Sie es uns wissen, wenn Sie hier wichtige Punkte vermissen.
Quelle: BLE-Schreiben, 22.3.2006
Quelle: Nationale Rindfleischetikettierungs-Verordnung vom 30.6.2009, § 2
Für diese Aussenetikettierung muss sichergestellt sein, dass im Prozessablauf der Etikettierung im Unternehmen keine Vermischung oder Verwechslung erfolgen kann. Sofern eine Aussenetikettierung bei einem ORGAINVENT-Teilnehmer eingesetzt wird, fordert ORGAINVENT eine entsprechende Information und die Übersendung einer angepassten Ablaufbeschreibung. Die neutrale Kontrolstelle wird dies beim nächsten Audit überprüfen.
Quelle: E-Mail BLE 5.3.2013 (für vorherige Version der Schlachtalterangaben gem. VO(EG) 1234/2007)
(Quelle: ZPLA-E-Mail, 14.12.2012).
(Quelle: VO(EG) 999/2001, Anhang V 1. / 4. / 11.2 / 11.3).
Ab 1.7.2017 gilt eine neue Kennzeichnung. Schlachtkörper von Rinder von mehr als 30 Monaten aus Ländern mit kontrolliertem oder unbestimmtem BSE-Risiko werden mit einem roten Streifen gekennzeichnet. Der nachfolgende Zerlegebetrieb erkennt am roten Streifen, dass die Wirbelsäule bei diesen Schlachtkörpern als Risikomaterial entfernt werden muss.
Quelle: VO(EG) 999/2001, Anhang V1./4./11.2/1.3, geändert durch VO(EU) 2016/1396
Quelle: VO(EG) 999/2001, Anhang V1./4./11.2/1.3, geändert durch VO(EU) 2016/1396
Eine nahezu wortgleiche Definition findet sich in der VO(EU) 1337/2013 für die Fleischarten Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel.
Die Verkaufseinheit muss jedoch verschlossen und von anderen Verkaufseinheiten eindeutig abgrenzbar sein. Sollten später Einzelteile aus dieser Verkaufseinheit einzeln vermarktet wrden, müssen sie vollständig etikettiert sein (ggf. Neuetikettierung mit den Angaben des Kartonetiketts). Für die Etikettierung von Rindfleisch in der Bedienungstheke (sog. nicht vorverpackte Ware) gibt es verschiedene Möglichkeiten: direkte Kennzeichnung des Rindfleisches mit dem Vorstufenetikett oder mit Theken-Schildchen sowie indirekte Kennzeichnung mit zentralen Etikettierungsinformationen oder Tafeln. Es sind ebenfalls Kombinationen zwischen direkter und indirekter Kennzeichnung möglich.
Bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ist eine körperliche Kennzeichnung („Etikettierung“) nur bei vorverpacktem Fleisch für die Abgabe an den Endverbraucher („SB-Verpackungen“) oder an den Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen vorgeschrieben (Art. 5 (1), VO(EU) 1337/2013). Eine Etikettierung von Fleisch dieser Tierarten in der Bedientheke ist nicht vorgeschrieben.
(Quelle: Positivliste, 24.8.2006)
Bei Rindfleisch kann für Fleischabschnitte eine Variante der üblichen Rindfleischetikettierung verwendet werden: die „Zerlegeangabe“ wird durch folgende Angabe ersetzt: „erzeugt in: Ländername + Zulassungs-Nr. des erzeugenden Betriebs“. Die Chargenbildung kann über verschiedene Geburts- und Mastländer erfolgen („geboren und aufgezogen in: Liste der Länder“) sowie über verschiedene Schlachtbetriebe EINES Schlachtlandes. Die Zulassungs-Nr. der Schlachtbetriebe brauchen bei dieser Variante nicht angegeben zu werden. Fleischabschnitte (Rind) können aber auch mit der üblichen Rindfleischetikettierung (für Fleischstücke) etikettiert werden. Saumfleisch und Nierenzapfen sind KEINE Abschnitte. Diese verzehrsfähigen Schlachtnebenerzeugnisse müssen nach den allgemeinen Bestimmungen des Rindfleischetikettierungsrechts etikettiert werden.
Bei den anderen Fleischarten gibt es ebenfalls eine Ausnahmeregelung für Abschnitte. Diese können – sofern sie nicht nur Fleisch einer Herkunt enthalten, mit der Angabe „EU“ gekennzeichnet werden. Eine Nennung der einzelnen Länder ist nicht notwendig.
Auch Gulasch oder Geschnetzeltes dürfen nicht aus Fleischabschnitten hergestellt werden – somit darf auch nicht die Abschnittsregelung für die Herkunftskennzeichnung verwendet werden. Die Anforderungen an den Zuschnitt von Gulasch und Geschnetzeltem ergeben sich aus den Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse (Geschnetzeltes: Punkt 2.508.2, Gulasch: Punkt 2.511.3). Die sich hieraus ergebenden Anforderungen werden von Fleischabschnitten im Sinne der VO’s für die Herkunftskennzeichnung von Fleisch nicht erfüllt.
(Quelle: Art. 1a b), 4 (4), 5a der VO(EG) 1825/2000 ergänzt durch VO(EG) 275/2007), BLE-Schreiben 10.12.2009, Art. 7 der VO(EU)1337/2013)
(Quelle: Positivliste, 24.8.2006)
(Quelle: BLE E-Mail 30.10.2008, 7.2.2011)
Ist mehr Schweinefleisch (oder Ziegen, Schaf, Geflügelfleisch) im gemischten Podukt (mit Rindfleisch) enthalten (> 50 %), erfolgt nur eine Herkunftskennzeichnung gem. VO(EU) Nr. 1337/2013. Bei Gemischten Produkten nur aus Fleischarten, die der VO(EU) 1337/2013 unterliegen, wird zu allen enthaltenen Fleischarten eine Herkunftsangabe auf dem Etikett gemacht.
Oft wird nichtgegartes gewürztes Fleisch jedoch in Kapitel 16 der KN-Codes eingeteilt und unterliegt damit nicht mehr der Herkunftskennzeichnung.
Als „gewürzt“ gilt nichtgegartes Fleisch, bei dem die Würzstoffe in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit bloßem Auge oder deutlich über Gschmack wahrnehmbar sind. Eine verbindliche Zolltarikauskunft und definitive Einteilung ein einen KN-Code kann durch Zusendung einer Warenprobe an das Bildungs- und Wissenschaftszentrum des Zolls in Hamburg ermittelt werden.
(Quelle: Art. 13(1) VO(EG) 1760/2000, Art. 1 VO(EG) 1825/2000, BLE-Schreiben 21.11.2002)
Für Rinderhackfleisch gibt es gesonderte Etikettierungsangaben und Chargenbildungsvorgaben. Das Etikett muss enthalten: Land / Länder der Geburt + Mast (es kann Fleisch verschiedener Geburts- und Mastländer gemischt werden; Geburt + Mast = Herkunft (bei Hackfleisch). Land der Schlachtung (es kann Fleisch verschiedener Schlachtbetriebe eines Landes in eine Charge einfließen). Zulassungs-Nr. der Schlachtbetriebe werden auf dem Etikett nicht aufgeführt. Land der Herstellung (wo das Fleisch fein zerkleinert oder durch den Wolf gedreht wurde). Das Land der Zerlegung und die Zulassungs-Nr. der Zerlegebetriebe brauchen nicht angegeben zu werden, können aber zusätzlich genannt werden. Die Chargengröße ist wie bei Fleischstücken auf eine Tagesproduktion des herstellenden Betriebes begrenzt. Auch gemischtes Hackfleisch (Rind + Schwein) unterliegt ab 50 % Rindfleischanteil der Etikettierungspflicht gem. VO(Eg) 1760/2000.
Quelle: Art. 14 VO(EG) 1760/2000, Art. 1a a) und 5 VO(EG) 275/2007
Bei Hackfleisch der anderen Fleischarten (Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel) gibt es ähnliche Ausnahmen bei der Herkunftskennzeichnung. Abweichend von der Herkunftskennzeichnung von anderen Fleischstücken darf Hackfleisch mit den Angaben „EU“ gekennzeichnet werden, soweit Fleisch aus mehr als einem EU-Mitgliedstaat enthalten ist: „Ursprung: EU“, „aufgezogen und geschlachtet in der EU“ sowie versch. Varianten für Fleisch von Tieren, die in / außerhalb der EU aufgewachsen und geschlachtet wurden. Bei gemischtem Hackfleisch mit einem Schweinefleischanteil > 50 % erfolgt eine Herkunftskennzeichnung gem. VO(EU) 1337/2013
Für Kalbfleisch und Jungrindfleisch gelten neben der Rindfleischetikettierung gem. VO(EG) 1760/2000 zusätzlich die Kennzeichnungs- und Dokumentationspfllichten gem. VO(EU) 1308/2013 und VO(EG) 566/2008. Kalbfleisch und Jungrindfleisch sind seit dem 1.7.2008 obligatorische Verkehrsbezeichnungen. Diese Verkehrsbezeichnung und das entsprechende Schlachtalter müssen auf jeder Stufe der Erzeugung und Vermarktung auf dem gleichen Etikett angebracht werden. Die Verkehrsbezeichnung kann durch eine Fleischstück- oder Artikelbezeichnung ergänzt werden, z.B. Kalbsrücken o. Jungrindschnitzel. Auf allen Stufen außer dem Verkauf an den Endverbraucher kann das Schlachtalter durch den Kategoriebuchstaben (V für Kalbfleisch, Z für Jungrindfleisch) angegeben werden. Auf der Endverkaufsstufe muss das Schlachtalter ausgeschrieben werden (Kalbfleisch: Schlachalter weniger als 8 Monate, Jungrindfleisch: Schlachtalter von 8 bis weniger als 12 Monate).
Für Kalb- und Jungrindfleisch muss eine Wareneingangs- und -ausgangsdokumentation gemacht werden, analog der Rindfleischetikettierung und eine Referenz-Nr. angegeben werden, mit der eine Verbindung zwischen dem Fleisch und der identifizierung der tiere, von denen das Fleisch stammt, hergestellt werden kann. Auch verzehrsfähige Schlachtnebenprodukte (z.B. Leber, Niere, Zunge, Schwanz, etc.) unterliegen den Vorgaben der VO(EU) 1308/2013. Eine Herkunftsetikettierung gem. VO(EG)1760/2000 ist für diese Produkt aber nicht gefordert. In den unterschiedlichen Mitgliedstaaten sind zu verwendende Verkehrsbezeichnungen in der jeweiligen Landessprache festgelegt worden. In Deutschland gelten die nationalen Rechtstexte zur Rindfleischetikettierung auch für die Kalbfleisch- und Jungrindfleischkennzeichnung (RE-Gesetz, RE-VO, Straf-VO). Sehen Sie auch unseren Leitfaden zur Kalbfleisch- und Jungrindfleischkennzeichnung.
Quelle: Anhang VII der VO(EU) 1308/2013, VO(EG) 566/2007.
0201 (frisches und gekühltes Rindfleisch mit und ohne Knochen).
0202 (gefrorenes Rindfleisch mit und ohne Knochen),
0203 (Fleisch vom Hausschwein und anderen),
0204 (Schaf und Ziege),
ex 0207 (Fleisch vom Hausgeflügel),
02061095 (Zwerchfellpfeiler und Saumfleisch (Rind), frisch und gekühlt),
02062991 (Zwerchfellpfeiler und Saumfleisch (Rind), gefroren).
Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der Verordnung des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif (VO(EG) 2658/87. Zur Zeit gültig: VO(EU) 2016/1821, Seite 29ff
Die Artikel „Innereien“ oder „Zunge“ gehören z.B. nicht zu den etikettierungspflichtigen Artikeln, da sie in andere KN-Codes (0206) eingereiht sind
Quelle: BLE-Leitfaden 2009, Seite 19
Quelle: VO(EG= 1825/2000, Art. 3
Die Angabe „Mastland“ oder „gemästet“ wird in der Herkunftskennzeichnung von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel NICHT verwendet. Hier heißt die Angabe „aufgezogen in: Ländername“
(Quelle: Art. 13(2) VO(EG) 1760/2000)
(Quelle: Art. 12, VO(EG) 1760/2000, VO(EG) 927/2012)
(Quelle: Anhang V, VO(EG) 999/2001)
(Quelle: VO(EG) 853/2004, Anhang III, Abschnitt I, Kapitel V 1.)
(Quelle: VO(EG) 853/2004, BLE: 12.5.2006)
TEAM HERKUNFT – WIR SORGEN FÜR DIE HERKUNFTSKENNZEICHNUNG VON FLEISCH
Das ORGAINVENT-Team Herkunft unter Leitung von Dr. Kirsten Schneehagen
- steht kompetent an Ihrer Seite
- verfügt über langjährige Erfahrung in der Fleischbranche
- ist interdisziplinär aufgestellt (Agrarwissenschaften, Ökotrophologie, Handel)
- berät die ORGAINVENT-Teilnehmer in der Wertschöpfungskette Fleisch in allen Fragen zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch
- informiert über die Verwendung freiwilliger Angaben
- prüft Ihre Etiketten und Unterlagen
- erarbeitet gemeinsam mit Ihnen kurze Arbeitsanweisungen für Ihre Mitarbeiter
- steht auch für Projekte im Grenzbereich zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch gern zur Verfügung
- führt Grundlagen- und Inhouseschulungen durch
- instruiert die teilnehmenden Zertifizierungsorganisationen sowie die Auditorinnen und Auditoren
- kooperiert mit „Regionalmarke EIFEL“ und „regiowelt“
EIN Team – gemeinsam für SIE
Sprechen Sie uns an!
Unter herkunft@orgainvent.de erreichen Sie das gesamte Team per Mail.
Dr. Kirsten Schneehagen | Tel.: 0228 3506 104 | kirsten.schneehagen@orgainvent.de |
Dr. Anja Czekala | Tel.: 0228 3506 102 | anja.czekala@orgainvent.de |
Clara Schubert | Tel.: 0228 3506 105 | clara.schubert@orgainvent.de |
Andreas Schmadel | Tel.: 0228 3506 111 | andreas.schmadel@orgainvent.de |

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Gern können Sie uns unter der zentralen Rufnummer +49 (0) 228 – 35 06 104 erreichen oder uns hier eine schriftliche Anfrage hinterlassen.