
ORGAINVENT – HERKUNFTSKENNZEICHNUNG VON FLEISCH
ORGAINVENT entwickelt und betreibt seit 1998 Zertifizierungssysteme an den Schnittstellen
Landwirtschaft – Lebensmittelwirtschaft sowie Landwirtschaft – Energiewirtschaft.
Das erste dieser Systeme war das Rindfleischetikettierungssystem von ORGAINVENT, das bereits 1998 von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigt wurde und bis Ende der Genehmigungspflicht 2014 das führende deutsche Etikettierungssystem darstellte.
Als Nachfolger gibt es seit 2015 das von allen Marktbeteiligten freiwillig zu verwendende
„ORGAINVENT-System zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch„
Es begründet sich auf den EU-Rechtsvorgaben (VO(EG) Nr. 1760/2000 und VO(EU) Nr. 1337/2013) und wird auf allen Produktions- und Vermarktungsstufen regelmäßig und neutral durch externe Zertifizierungsorganisationen geprüft.
Das ORGAINVENT-Team „Herkunft“ unterstützt auch Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Fleisch und erarbeitet insbesondere bei Verwendung freiwilliger Angaben individuelle Unterlagen.
IHRE FRAGEN
- Sie möchten die Grundlagen der Herkunftskennzeichnung von Fleisch kennenlernen und sicher im Unternehmen umsetzen?
- Sie möchten freiwillige Mehrwertangaben (z.B. regionale Herkunft) korrekt und rückverfolgbar verwenden?
- Bei behördlichen Kontrollen wurden Beanstandungen festgestellt?
- Sie möchten die Herkunftskennzeichnung auch auf andere Produktgruppen übertragen?
UNSERE ANTWORTEN
- Unser ORGAINVENT-System gibt Ihnen die Grundlagen und das ORGAINVENT-Team unterstützt bei der Umsetzung.
Das ORGAINVENT-Team informiert und berät Sie individuell zu diesen Themen.
- Das ORGAINVENT-Team unterstützt Sie bei den Korrekturmaßnahmen durch Rat und Tat.
- Gern erarbeiten wir mit Ihnen ein individuelles Konzept auf Grundlage der aktuellen Rechtsvorgaben.
HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE WIRTSCHAFT
Neue oder geänderte Rechtsvorgaben – Wünsche der Kunden – Verbrauchererwartungen – kritische NGOs
Unternehmen müssen sich in diesem Spannungsfeld zurechtfinden, müssen rechtzeitig reagieren und dürfen keine Aktualisierung übersehen. Nicht immer nehmen sich Branchenverbände dieser Herausforderungen an und unterstützen die Marktbeteiligten.
Einzellösungen zwischen Lieferant und Kunde können zu vielen unterschiedlichen Lösungen führen, die für das Unternehmen erheblichen Mehraufwand bedeuten.
UNSERE SYSTEMLÖSUNGEN
ORGAINVENT ist ein neutraler Dienstleister. Wir sind selbst nicht in der produzierenden oder vermarktenden Wirtschaft tätig. Unsere langjährigen Erfahrungen mit unseren Systemen bringen wir in die Lösung Ihrer Herausforderung ebenso ein wie unser hohes Engagement.
Branchenlösungen haben den Vorteil, dass alle Wirtschaftsbeteiligen (Produzenten, Verarbeiter, Vermarkter) miteinander am runden Tisch sitzen und die Herausforderung kooperativ angehen. ORGAINVENT moderiert diese runden Tische und erarbeitet mit den Beteiligten Lösungsvorschläge. Dies kann ein gemeinsamer Beschluss oder ein branchengetragenes System sein.
ORGAINVENT erarbeitet zusammen mit den Beteiligten die Systemvorgaben und strukturiert Branchenansprüche, gesetzliche Vorgaben, Prüf- und Kontrollszenarien. ORGAINVENT führt die Systeme und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.

25 Jahre ORGAINVENT – Herkunftskennzeichnung aktueller denn je
Die ORGAINVENT GmbH wurde vor 25 Jahren am 27.11.1997 vor dem Hintergrund der BSE-Krise gegründet und kümmert sich seitdem erfolgreich um Kennzeichnungs-, Sicherungs-, und Warenwirtschaftssysteme zwischen Agrarwirtschaft und Lebensmittelhandel. Die BSE-Krise ist inzwischen überwunden,
das Thema der Herkunftskennzeichnung hat in den letzten 25 Jahren aber stetig an Bedeutung gewonnen. ORGAINVENT konnte dabei ihre Führungsrolle bei der Herkunftskennzeichnung kontinuierlich ausbauen und festigen.
In der Presse wird „Herkunft“ aktuell im Zusammenhang mit der Haltungskennzeichnung diskutiert. Dabei werden die beiden Bereiche gerne „in einen Topf geworfen“. Gefordert wird immer wieder eine Herkunftskennzeichnung bei Fleisch, obwohl diese für viele Produkte schon längst verpflichtend ist. Für die Haltungskennzeichnung hingegen, also die Auslobung der Tierhaltungsform auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, fehlen bisher gesetzliche Grundlagen. Zusätzlich zur Herkunftskennzeichnung werden zum Fleisch weitere wertsteigernde Aussagen getroffen, z.B. zu einer bestimmten Region, einer Rasse oder einem Haltungssystem.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch wurden in den letzten Jahren sukzessive ausgebaut von zunächst Rindfleisch auf vorverpacktes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch sowie von unverarbeitetem Fleisch auf verarbeitete Produkte mit Fleisch als primärer
Zutat. Aber die Entwicklung ist noch nicht zu Ende. In der Diskussion stehen die Gastronomie als bisher nicht einbezogener Absatzbereich sowie die Ausweitung des Geltungsbereichs auf weitere Fleischarten, auf die Kennzeichnung von unverpackt angebotenem Schwein & Co. an der Bedienungstheke, Fleischerzeugnisse bzw. Produkte mit Fleischerzeugnissen und weitere tierische Produkte (z.B. Milch). Hinzu kommen noch verschiedene nationale Regeln einzelner EU-Staaten. Für die Marktteilnehmer bedeutet dies, dass sie sich ständig an neue gesetzliche Regelungen mit ihren vielen Fallstricken anpassen müssen.
Genau hier setzt ORGAINVENT an: Gemeinsam mit den Unternehmen wird die Grundlage für eine funktionierende Informationskette geschaffen und der Wahrheitsgehalt der bereitgestellten Angaben für den Kunden durch neutrale Kontrollen abgesichert. Eine systematische Dokumentation ist dabei der Schlüssel für eine gesicherte Rückverfolgbarkeit.
ORGAINVENT unterstützt ihre Teilnehmer in der täglichen Arbeit rund um Rückverfolgbarkeit, Dokumentation, korrekte Kennzeichnung und Erstellung von Kundeninformationen. Die ORGAINVENTSystemteilnahme beinhaltet immer eine verpflichtende neutrale Kontrolle für alle Betriebsstätten, mit deren Hilfe die Funktionsweise des Systems bestätigt wird. Damit sind die Teilnehmer auch für den Fall behördlicher Kontrollen gut vorbereitet.
Mit der langjährigen Erfahrung von ORGAINVENT als Prüfsystem können neue Produkte und Prozessstufen rechtsicher, aber auch praxistauglich integriert werden. Hier liegt die besondere Stärke von ORGAINVENT.
25 Jahre ORGAINVENT – und kein Ende in Sicht.

Das sagt die Wirtschaft über ORGAINVENT

HERKUNFTSKENNZEICHNUNG
„Pflicht “ – Die gesetzlichen Vorgaben
Die Herkunftskennzeichnung von frischem Fleisch muss auf allen Produktions- und Vermarktungsstufen (Schlachtung, Zerlegung, Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel, Fleischereifachgeschäft, landwirtschaftlicher Direktvermarkter) realisiert werden. Grundlage sind die EU-Verordnungen zur Rindfleischetikettierung und zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel, die Lebensmittelinformations-Verordnung sowie darauf beruhende weitere europäische und nationale Rechtstexte.
Neu ist seit 1.4.2020 die Herkunftsangabe für die primäre Zutat, sofern diese von der Herkunftsangabe des Produkte abweicht. Im ORGAINVENT-System kann die Herkunft der primären Zutat „Fleisch“ auf verarbeiteten Produkten (z.B. Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen, Fertiggerichte) gekennzeichnet und rückverfolgt werden.
„Kür“ – Freiwillige Angaben
Auch Fleischarten, für die bisher keine gesetzliche Herkunftskennzeichnung vorgeschrieben wird, z.B. Kaninchen, Wild oder Exoten, können mit dem ORGAINVENT-System gekennzeichnet und rückverfolgt werden. Hierfür erarbeiten wir systeminterne Vorschriften, die an die o.g. Rechtstexte eng angelehnt sind.
Besonderes Augenmerk legt ORGAINVENT auf freiwillige Angaben, die zusätzlich zum Fleisch ausgelobt werden. Kategorie, Rasse, regionale Herkunft, Haltungs- und Fütterungsbedingungen sowie Markenfleischprogramme sind Angaben, die dem Fleisch einen Mehrwert verschaffen und vom Kunden nachgefragt werden.
DAS ORGAINVENT-System
Das ORGAINVENT-System vereint alle Rechtsvorgaben und die Verwendung von freiwilligen Angaben in einem System und bietet so den Teilnehmern eine einheitliche Umsetzung für die Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation.
Das ORGAINVENT-System beinhaltet eine regelmäßige neutrale Kontrolle durch externe Zertifizierungsorganisationen, um die korrekte Umsetzung der Systemvorgaben zu überwachen und bei Schwachstellen schnell reagieren zu können.
Teilnehmer am ORGAINVENT-System
Aktuell (17.1.2023) sind 227 Unternehmen der Fleischwirtschaft und des Handels als Teilnehmer im ORGAINVENT-System registriert. Sie verwenden die ORGAINVENT-Systematik in den in der folgenden Tabelle aufgeführten Prozessstufen und Betriebsstätten
Prozess-Stufe | Betriebsstätten |
---|---|
Schlachtung | 59 |
Zerlegung | 128 |
Verarbeitung | 5 |
Großhandel | 126 |
Lebensmitteleinzelhandel | 11.424 |
Fleischerei-Fachgeschäfte | 285 |
Landwirtschaftliche Direktvermarktung | 7 |

TEILNEHMERSUCHE
Unter dem folgenden link können Sie eine Teilnehmersuche starten.
Bitte geben Sie die verschiedenen Suchparamenter ein.
Die Teilnehmer werden jeweils mit Namen, PLZ und Ort angegeben. Weiterhin werden die bei ORGAINVENT angemeldeten Prozessstufen sowie Fleischarten angegeben.
Unsere Teilnehmer können selbst entscheiden, ob zusätzlich noch das Firmenlogo sowie ein link zur eigenen Homepage gesetzt wird. Nutzen Sie hierfür bitte dieses Formular
Teilnehmer am ORGAINVENT-System zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch

DOKUMENTE FÜR SYSTEMINTERESSIERTE
Für systeminteressierte Unternehmen haben wir hier einige Unterlagen für die Teilnahme am ORGAINVENT-System zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch bereit gestellt.
Bei Interesse senden Sie uns bitte eine email, damit wir Ihnen unsere Anmeldeunterlagen zusenden können.
Alle ORGAINVENT-Teilnehmer wurden bei Vertragsbeginn und jeweils bei Aktualisierungen mit den aktuellen Systemunterlagen versorgt. Sollten Sie weiteren Bedarf an Systemunterlagen haben, senden Sie uns bitte eine email unter Angabe Ihrer ORGAINVENT-Teilnehmer-Nr.
Wir senden Ihnen dann die Allgemeinen Systemvorgaben sowie die für Ihr Unternehmen relevanten Leitfäden zu.

NEUTRALE KONTROLLE
Im ORGAINVENT-System ist seit 1998 eine neutrale Kontrolle verankert.
Jeder Systemteilnehmer schließt neben dem Vertrag mit ORGAINVENT auch einen Kontrollvertrag mit einer im ORGAINVENT-System gelisteten neutralen Zertifizierungsorganisation.
Jede Betriebsstätte und jede Prozessstufe (Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung, Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel, Fleischereifachgeschäft, landwirtschaftlicher Direktvermarkter), werden regelmäßig anhand einer von ORGAINVENT vorgegebenen – explizit auf Herkunftskennzeichnung und Rückverfolgbarkeit konzipierten – Checkliste überwacht. Alle eingesetzten Auditorinnen und Auditoren durchlaufen jährlich eine ORGAINVENT-Schulung.
Kontrollsynergien mit anderen Zertifizierungssystemen – wie z.B.mit dem QS-System– sind möglich und erwünscht.
Jeder Prüfbericht wird nach Bestätigung im 4-Augenprinzip durch die Zertifizierungsorganisation und gesonderter Freigabe durch ORGAINVENT in einer Datenbank gespeichert, so dass die Kontrollhistorie jederzeit nachvollzogen werden kann.
Im Fall von Beanstandungen, die die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit betreffen, greift unser Sanktionssystem, das neben schneller Hilfe durch das ORGAINVENT-Team als Korrekturmaßnahme auch Er- und Abmahnungen sowie Vertragsstrafen in schweren Fällen vorsieht.

HALTUNGSFORM-STANDARDS BEI ORGAINVENT
Verschiedene Ketten des Lebensmitteleinzelhandels streben gemeinsam mit den Marktpartnern in der Landwirtschaft und Fleischwirtschaft eine Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung an.
Hierzu wurde gemeinsam ein Konzept mit 4 Tierwohl-Stufen (Haltungsform 1-4, https://haltungsform.de) erarbeitet.
Insbesondere für die Haltungsform 3 „Außenklima“ können zusätzlich zu den festgelegten Mindestanforderungen „eigene Standards“ bei der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden.
ORGAINVENT erarbeitet auf Wunsch mit interessierten ORGAINVENT-Systemteilnehmer und den dahinter stehenden landwirtschaftlichen Betrieben solche individullen Standards und lässt sie entsprechen für die ORGAINVENT-Systemteilnehmer genehmigen.
Sie finden die „ORGAINVENT – Haltungsform-3-Standards“ hier aufgeführt:
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Clara Schubert

KOOPERATIONEN
ORGAINVENT schließt mit Organisationen, die ihren Zeichen eine systematische Kontrollstruktur geben wollen, Kooperationsverträge ab. Damit unterliegen die Zeichennehmer auch dem ORGAINVENT-System. Für die eigenen Kriterien wird eine entsprechende Checkliste erstellt und gemeinsam mit der ORGAINVENT-Checkliste abgeprüft.
Gern beraten wir auch Ihre Organisation bezüglich einer Kooperation mit dem ORGAINVENT-System. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Andreas Schmadel.
Seit 2015 besteht die Kooperation mit der Regionalmarke EIFEL GmbH. Mit diesem regionalen Siegel wird die besondere und geprüfte Qualität aus der Eifel (innerhalb DE, BE, LU) für den Endverbraucher direkt erkennbar. Für das Frischfleischsortiment ist die Herkunftskennzeichnung mit dem ORGAINVENT-System für alle Zeichennutzer verbindlich vorgeschrieben.
37 Unternehmen mit 59 Standorten nutzen diese Kooperation.
AKTUELLE INFORMATIONEN
27.11.2022
25 Jahre ORGAINVENT – Herkunftskennzeichnung aktueller denn je
• Das Thema Herkunftskennzeichnung von Fleisch hat in den letzten 25 Jahren stetig an Bedeutung gewonnen.
• ORGAINVENT hat ihre Führungsrolle bei der Herkunftskennzeichnung kontinuierlich ausgebaut und gefestigt.
• Gemeinsam mit den Unternehmen schafft ORGAINVENT die Grundlage für eine funktionierende Informationskette zur Sicherung der Rückverfolgbarkeit.
Die ORGAINVENT GmbH wurde vor 25 Jahren am 27.11.1997 vor dem Hintergrund der BSE-Krise gegründet und kümmert sich seitdem erfolgreich um Kennzeichnungs-, Sicherungs-, und Warenwirtschaftssysteme zwischen Agrarwirtschaft und Lebensmittelhandel. Die BSE-Krise ist inzwischen überwunden, das Thema der Herkunftskennzeichnung hat in den letzten 25 Jahren aber stetig an Bedeutung gewonnen. ORGAINVENT konnte dabei ihre Führungsrolle bei der Herkunftskennzeichnung kontinuierlich ausbauen und festigen.
Mehr dazu erfahren Sie hier

13.10.2022
„Iss besser“ – Haltungsform – 3 – Programm von Willms Fleisch GmbH
Die Willms Unternehmensgruppe hat sich bei Erstellung des eigenen Haltungsform-3-Programms auf die Kompetenz von ORGAINVENT gestützt. Gemeinsam wurde „Iss besser“ erarbeitet, die Kriterien geprüft und das Kontrollkonzept auf die Beine gestellt. Herausgekommen ist ein Tierwohlprogramm für Rindfleisch, dessen auffälliges Logo zukünftig auf den Fleischprodukten der Willms Unternehmensgruppe zu finden ist.
06.09.2022
Grundlagenschulung online per Zoom
Unsere letzte Grundlagenschulung findet am 10. November 2022 online über Zoom statt. Frischen Sie Ihr Wissen auf oder lernen Sie alles über die Herkunftskennzeichnung von Fleisch. Tipps zur Umsetzung im Unternehmen und „Activity“-Einheiten runden die Schulung ab.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich „Schulungen“
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
22.4.2022
Grundlagenschulung im Fleischermuseum
am 17. Mai 2022 findet unsere Grundlagenschulung im einzigen deutschen Fleischermuseum in Böblingen statt. Im historischen Ambiente lernen Sie alles über die Herkunftskennzeichnung von Fleisch und Sie erhalten Tipps zur Umsetzung im Unternehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich „Schulungen“
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

SCHULUNGEN & SEMINARE
Die Umsetzung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch ist nicht einfach. Daher bietet ORGAINVENT verschiedene Arten von Schulungen an.
Weitere Informationen zu unserem Schulungsangebot erhalten Sie bei Clara Schubert
Grundlagenschulungen
ORGAINVENT bietet regelmäßig für alle Mitarbeitenden der ORGAINVENT-Teilnehmerunternehmen zentrale Grundlagenschulungen an. Diese umfassen die Rechtsvorgaben sowie Tipps und Tricks zur Umsetzung auf den einzelnen Prozessstufen. Die Halbtags-Schulungen werden durch viele „Activity“-Runden, in denen die Teilnehmenden ihr gelerntes Wissen direkt anwenden können, aufgelockert.
Die Grundlagenschulungen sind als Neu- oder Auffrischungsschulung für alle Mitarbeitenden in ORGAINVENT-Unternehmen (Einkauf, Produktion, Kennzeichnung, QS, Marketing, Verkauf) konzipiert und sie sind für diese kostenfrei.
Auch Mitarbeitende von NICHT-ORGAINVENT-Unternehmen können an den Grundlagenschulungen teilnehmen und zahlen pro Person 650€ zzgl. gesetzl.MwSt.. Die Rechnung versenden wir gemeinsam mit der Anmeldebestätigung und sie ist vor dem Schulungstermin zu bezahlen.
Da zu diesen Schulungen Personal verschiedener ORGAINVENT-Unternehmen zusammen kommt, findet auch stets ein reger Erfahrungsaustausch statt.
Die Grundlagenschulungen finden per TEAMS statt. Sie benötigen einen Laptop/PC mit Internetanschluss sowie idealerweise ein Mikrofon, damit wir kommunizieren können. Eine Kamera ist nicht notwendig.
Um auch bei den Online-Schulungen die Gruppengröße überschaubar zu halten, begrenzen wir die Teilnahme pro ORGAINVENT-Teilnehmer auf 2 Personen.
Termine 2023: Dienstag, 28.2.2023 und Mittwoch, 8.11.2023
Die nächste Grundlagenschulung per TEAMS findet am 08.11.2023 von 9:00-12:00 statt. Hierfür können Sie sich direkt mit dem nachfolgenden Formular anmelden. ORGAINVENT bestätigt Ihnen im Anschluss den Eingang Ihrer Anmeldung. Eine detaillierte Anmeldebestätigung mit genauen Angaben versenden wir bei Online-Schulungen ca. 5 Tage vor dem Schulungstermin.
Unsere Datenschutzerklärung für Veranstaltungen finden Sie hier.
Inhouseschulungen
Statt viele Mitarbeitende auf die Reise zu schicken, kommt ORGAINVENT auch gerne zu Ihnen. Die Schulungen werden explizit auf Ihr Unternehmen und Ihre Prozesse ausgerichtet. Die Beispiele (Etiketten, Lieferdokumente, usw.) sind an Ihr Unternehmen angepasst. Aber auch hier kommen die Activity-Runden nicht zu kurz, da sie die Schulungen auflockern und Ihnen direkt zeigen, was Sie bereits alles gelernt haben.
Für Inhouseschulungen haben wir einen Flyer mit weiteren Informationen für Sie vorbereitet. Gerne können Sie sich an Clara Schubert wenden, die bei allen Fragen zu Inhouseschulungen weiterhilft.
In Corona-Zeiten können wir die Inhouse-Schulungen auch gern über Zoom oder eine andere Konferenztechnik durchführen.
Unsere Datenschutzerklärung für Veranstaltungen finden Sie hier.
ORGAINVENT E-Learning
Alle Teilnehmenden einer ORGAINVENT-Schulung erhalten einen Zugang zu unserem e-Learning-Portal ILIAS. Dort kann mit kurzen Modulen das Wissen vertieft und in einem Quiz angewendet werden. Es steht auf der Plattform viel Informationsmaterial bereit.
Das ILIAS-Portal steht exklusiv unseren ORGAINVENT-Teilnehmer-Unternehmen sowie deren Mitarbeitenden zur Verfügung. Bei Interesse können wir Ihnen gerne Zugangsdaten zusenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese nur an email-Adressen senden, die eindeutig auf ein Unternehmen hinweisen (keine privaten gmx, gmail, me, web, etc-E-Mail-Adressen). Die Prüfung der Rechtmäßigkeit ist kein automatisierter Vorgang, sondern die Prüfung erfolgt von uns persönlich während unserer Arbeitszeit. Daher kann es ggf. zu einer zeitlichen Verzögerung von bis zu einigen Tagen kommen, bis Sie die E-Mail mit den Zugangsdaten erhalten.
HERKUNFTSKENNZEICHNUNG IN 90 SEKUNDEN
GLOSSAR
Wir haben Ihnen einen Katalog mit Erläuterungen für viele Schlagworte der Herkunftskennzeichnung von Fleisch vorbereitet. Dazu gehören rechtliche Definitionen, Systeminformationen und Hinweise von Behörden – soweit sie uns vorliegen. Bitte lassen Sie es uns wissen, wenn Sie hier wichtige Punkte vermissen.
Quelle: BLE-Schreiben, 22.3.2006
Quelle: Nationale Rindfleischetikettierungs-Verordnung vom 30.6.2009, § 2
Für diese Aussenetikettierung muss sichergestellt sein, dass im Prozessablauf der Etikettierung im Unternehmen keine Vermischung oder Verwechslung erfolgen kann. Sofern eine Aussenetikettierung bei einem ORGAINVENT-Teilnehmer eingesetzt wird, fordert ORGAINVENT eine entsprechende Information und die Übersendung einer angepassten Ablaufbeschreibung. Die neutrale Kontrolstelle wird dies beim nächsten Audit überprüfen.
Quelle: E-Mail BLE 5.3.2013 (für vorherige Version der Schlachtalterangaben gem. VO(EG) 1234/2007)
(Quelle: ZPLA-E-Mail, 14.12.2012).
Das Rindfleischetikett gem. VO(EG) 1760/2000 dient einigen anderen Verordnungen (u.a. aus dem Veterinärbereich) als „Vehikel“. Die VO(EG) 999/2001 („BSE-VO“) schreibt u.a. vor, was als Risikomaterial bei Rindfleisch anzusehen ist und entsorgt werden muss. Für die Entfernung der Wirbelsäule von mehr als 30 Monate alten Rindern aus Ländern mit kontrolliertem oder unbestimmtem BSE-Risiko ist folgendes Kontrollsystem eingerichtet worden:
Seit 1.7. 2017 gilt folgende Regelung: ist die Entfernung der Wirbelsäule als Risikomaterial notwendig, ist der Schlachtkörper oder die Schlachtkörperteile mit einem roten Streifen auf dem Rindfleischetikett zu kennzeichnen. Ist ein roter Streifen auf dem Schlachtetikett vorhanden, weiß der Zerlegebetrieb, dass die Wirbelsäule bei der weiteren Zerlegung entfernt und als Risikomaterial entsorgt werden muss.
Quelle: VO(EG) 999/2001, Anhang V1./4./11.2/1.3, geändert durch VO(EU) 2016/1396
Quelle: VO(EG) 999/2001, Anhang V1./4./11.2/1.3, geändert durch VO(EU) 2016/1396
Eine nahezu wortgleiche Definition findet sich in der VO(EU) 1337/2013 für die Fleischarten Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel.
Die Verkaufseinheit muss jedoch verschlossen und von anderen Verkaufseinheiten eindeutig abgrenzbar sein. Sollten später Einzelteile aus dieser Verkaufseinheit einzeln vermarktet wrden, müssen sie vollständig etikettiert sein (ggf. Neuetikettierung mit den Angaben des Kartonetiketts). Für die Etikettierung von Rindfleisch in der Bedienungstheke (sog. nicht vorverpackte Ware) gibt es verschiedene Möglichkeiten: direkte Kennzeichnung des Rindfleisches mit dem Vorstufenetikett oder mit Theken-Schildchen sowie indirekte Kennzeichnung mit zentralen Etikettierungsinformationen oder Tafeln. Es sind ebenfalls Kombinationen zwischen direkter und indirekter Kennzeichnung möglich.
Bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ist eine körperliche Kennzeichnung („Etikettierung“) nur bei vorverpacktem Fleisch für die Abgabe an den Endverbraucher („SB-Verpackungen“) oder an den Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen vorgeschrieben (Art. 5 (1), VO(EU) 1337/2013). Eine Etikettierung von Fleisch dieser Tierarten in der Bedientheke ist nicht vorgeschrieben.
(Quelle: Positivliste, 24.8.2006)
Bei Rindfleisch kann für Fleischabschnitte eine Variante der üblichen Rindfleischetikettierung verwendet werden: die „Zerlegeangabe“ wird durch folgende Angabe ersetzt: „erzeugt in: Ländername + Zulassungs-Nr. des erzeugenden Betriebs“. Die Chargenbildung kann über verschiedene Geburts- und Mastländer erfolgen („geboren und aufgezogen in: Liste der Länder“) sowie über verschiedene Schlachtbetriebe EINES Schlachtlandes. Die Zulassungs-Nr. der Schlachtbetriebe brauchen bei dieser Variante nicht angegeben zu werden. Fleischabschnitte (Rind) können aber auch mit der üblichen Rindfleischetikettierung (für Fleischstücke) etikettiert werden. Saumfleisch und Nierenzapfen sind KEINE Abschnitte. Diese verzehrsfähigen Schlachtnebenerzeugnisse müssen nach den allgemeinen Bestimmungen des Rindfleischetikettierungsrechts etikettiert werden.
Bei den anderen Fleischarten gibt es ebenfalls eine Ausnahmeregelung für Abschnitte. Diese können – sofern sie nicht nur Fleisch einer Herkunt enthalten, mit der Angabe „EU“ gekennzeichnet werden. Eine Nennung der einzelnen Länder ist nicht notwendig.
Auch Gulasch oder Geschnetzeltes dürfen nicht aus Fleischabschnitten hergestellt werden – somit darf auch nicht die Abschnittsregelung für die Herkunftskennzeichnung verwendet werden. Die Anforderungen an den Zuschnitt von Gulasch und Geschnetzeltem ergeben sich aus den Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse (Geschnetzeltes: Punkt 2.508.2, Gulasch: Punkt 2.511.3). Die sich hieraus ergebenden Anforderungen werden von Fleischabschnitten im Sinne der VO’s für die Herkunftskennzeichnung von Fleisch nicht erfüllt.
(Quelle: Art. 1a b), 4 (4), 5a der VO(EG) 1825/2000 ergänzt durch VO(EG) 275/2007), BLE-Schreiben 10.12.2009, Art. 7 der VO(EU)1337/2013)
(Quelle: Positivliste, 24.8.2006)
(Quelle: BLE E-Mail 30.10.2008, 7.2.2011)
Ist mehr Schweinefleisch (oder Ziegen, Schaf, Geflügelfleisch) im gemischten Podukt (mit Rindfleisch) enthalten (> 50 %), erfolgt nur eine Herkunftskennzeichnung gem. VO(EU) Nr. 1337/2013. Bei Gemischten Produkten nur aus Fleischarten, die der VO(EU) 1337/2013 unterliegen, wird zu allen enthaltenen Fleischarten eine Herkunftsangabe auf dem Etikett gemacht.
Oft wird nichtgegartes gewürztes Fleisch jedoch in Kapitel 16 der KN-Codes eingeteilt und unterliegt damit nicht mehr der Herkunftskennzeichnung.
Als „gewürzt“ gilt nichtgegartes Fleisch, bei dem die Würzstoffe in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit bloßem Auge oder deutlich über Gschmack wahrnehmbar sind. Eine verbindliche Zolltarikauskunft und definitive Einteilung ein einen KN-Code kann durch Zusendung einer Warenprobe an das Bildungs- und Wissenschaftszentrum des Zolls in Hamburg ermittelt werden.
(Quelle: Art. 13(1) VO(EG) 1760/2000, Art. 1 VO(EG) 1825/2000, BLE-Schreiben 21.11.2002)
Für Rinderhackfleisch gibt es gesonderte Etikettierungsangaben und Chargenbildungsvorgaben. Das Etikett muss enthalten: Land / Länder der Geburt + Mast (es kann Fleisch verschiedener Geburts- und Mastländer gemischt werden; Geburt + Mast = Herkunft (bei Hackfleisch). Land der Schlachtung (es kann Fleisch verschiedener Schlachtbetriebe eines Landes in eine Charge einfließen). Zulassungs-Nr. der Schlachtbetriebe werden auf dem Etikett nicht aufgeführt. Land der Herstellung (wo das Fleisch fein zerkleinert oder durch den Wolf gedreht wurde). Das Land der Zerlegung und die Zulassungs-Nr. der Zerlegebetriebe brauchen nicht angegeben zu werden, können aber zusätzlich genannt werden. Die Chargengröße ist wie bei Fleischstücken auf eine Tagesproduktion des herstellenden Betriebes begrenzt. Auch gemischtes Hackfleisch (Rind + Schwein) unterliegt ab 50 % Rindfleischanteil der Etikettierungspflicht gem. VO(Eg) 1760/2000.
Quelle: Art. 14 VO(EG) 1760/2000, Art. 1a a) und 5 VO(EG) 275/2007
Bei Hackfleisch der anderen Fleischarten (Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel) gibt es ähnliche Ausnahmen bei der Herkunftskennzeichnung. Abweichend von der Herkunftskennzeichnung von anderen Fleischstücken darf Hackfleisch mit den Angaben „EU“ gekennzeichnet werden, soweit Fleisch aus mehr als einem EU-Mitgliedstaat enthalten ist: „Ursprung: EU“, „aufgezogen und geschlachtet in der EU“ sowie versch. Varianten für Fleisch von Tieren, die in / außerhalb der EU aufgewachsen und geschlachtet wurden. Bei gemischtem Hackfleisch mit einem Schweinefleischanteil > 50 % erfolgt eine Herkunftskennzeichnung gem. VO(EU) 1337/2013
Für Kalbfleisch und Jungrindfleisch gelten neben der Rindfleischetikettierung gem. VO(EG) 1760/2000 zusätzlich die Kennzeichnungs- und Dokumentationspfllichten gem. VO(EU) 1308/2013 und VO(EG) 566/2008. Kalbfleisch und Jungrindfleisch sind seit dem 1.7.2008 obligatorische Verkehrsbezeichnungen. Diese Verkehrsbezeichnung und das entsprechende Schlachtalter müssen auf jeder Stufe der Erzeugung und Vermarktung auf dem gleichen Etikett angebracht werden. Die Verkehrsbezeichnung kann durch eine Fleischstück- oder Artikelbezeichnung ergänzt werden, z.B. Kalbsrücken o. Jungrindschnitzel. Auf allen Stufen außer dem Verkauf an den Endverbraucher kann das Schlachtalter durch den Kategoriebuchstaben (V für Kalbfleisch, Z für Jungrindfleisch) angegeben werden. Auf der Endverkaufsstufe muss das Schlachtalter ausgeschrieben werden (Kalbfleisch: Schlachalter weniger als 8 Monate, Jungrindfleisch: Schlachtalter von 8 bis weniger als 12 Monate).
Für Kalb- und Jungrindfleisch muss eine Wareneingangs- und -ausgangsdokumentation gemacht werden, analog der Rindfleischetikettierung und eine Referenz-Nr. angegeben werden, mit der eine Verbindung zwischen dem Fleisch und der identifizierung der tiere, von denen das Fleisch stammt, hergestellt werden kann. Auch verzehrsfähige Schlachtnebenprodukte (z.B. Leber, Niere, Zunge, Schwanz, etc.) unterliegen den Vorgaben der VO(EU) 1308/2013. Eine Herkunftsetikettierung gem. VO(EG)1760/2000 ist für diese Produkt aber nicht gefordert. In den unterschiedlichen Mitgliedstaaten sind zu verwendende Verkehrsbezeichnungen in der jeweiligen Landessprache festgelegt worden. In Deutschland gelten die nationalen Rechtstexte zur Rindfleischetikettierung auch für die Kalbfleisch- und Jungrindfleischkennzeichnung (RE-Gesetz, RE-VO, Straf-VO). Sehen Sie auch unseren Leitfaden zur Kalbfleisch- und Jungrindfleischkennzeichnung.
Quelle: Anhang VII der VO(EU) 1308/2013, VO(EG) 566/2007.
0201 (frisches und gekühltes Rindfleisch mit und ohne Knochen).
0202 (gefrorenes Rindfleisch mit und ohne Knochen),
0203 (Fleisch vom Hausschwein und anderen),
0204 (Schaf und Ziege),
ex 0207 (Fleisch vom Hausgeflügel),
02061095 (Zwerchfellpfeiler und Saumfleisch (Rind), frisch und gekühlt),
02062991 (Zwerchfellpfeiler und Saumfleisch (Rind), gefroren).
Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der Verordnung des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif (VO(EG) 2658/87. Zur Zeit gültig: VO(EU) 2016/1821, Seite 29ff
Die Artikel „Innereien“ oder „Zunge“ gehören z.B. nicht zu den etikettierungspflichtigen Artikeln, da sie in andere KN-Codes (0206) eingereiht sind
Quelle: BLE-Leitfaden 2009, Seite 19
Quelle: VO(EG= 1825/2000, Art. 3
Die Angabe „Mastland“ oder „gemästet“ wird in der Herkunftskennzeichnung von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel NICHT verwendet. Hier heißt die Angabe „aufgezogen in: Ländername“
(Quelle: Art. 13(2) VO(EG) 1760/2000)
(Quelle: Art. 12, VO(EG) 1760/2000, VO(EG) 927/2012)
(Quelle: Anhang V, VO(EG) 999/2001)
(Quelle: VO(EG) 853/2004, Anhang III, Abschnitt I, Kapitel V 1.)
(Quelle: VO(EG) 853/2004, BLE: 12.5.2006)
TEAM HERKUNFT – WIR SORGEN FÜR DIE HERKUNFTSKENNZEICHNUNG VON FLEISCH
Das ORGAINVENT-Team Herkunft unter Leitung von Dr. Kirsten Schneehagen
- steht kompetent an Ihrer Seite
- verfügt über langjährige Erfahrung in der Fleischbranche
- ist interdisziplinär aufgestellt (Agrarwissenschaften, Ökotrophologie, Handel)
- berät die ORGAINVENT-Teilnehmer in der Wertschöpfungskette Fleisch in allen Fragen zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch
- informiert über die Verwendung freiwilliger Angaben
- prüft Ihre Etiketten und Unterlagen
- erarbeitet gemeinsam mit Ihnen kurze Arbeitsanweisungen für Ihre Mitarbeiter
- steht auch für Projekte im Grenzbereich zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch gern zur Verfügung
- führt Grundlagen- und Inhouseschulungen durch
- instruiert die teilnehmenden Zertifizierungsorganisationen sowie die Auditorinnen und Auditoren
- kooperiert mit „QS-System“ und „Regionalmarke EIFEL“
EIN Team – gemeinsam für SIE
Sprechen Sie uns an!
Unter herkunft@orgainvent.de erreichen Sie das gesamte Team per Mail.
Dr. Kirsten Schneehagen | Tel.: 0228 3506 104 | kirsten.schneehagen@orgainvent.de |
Dr. Anja Czekala | Tel.: 0228 3506 102 | anja.czekala@orgainvent.de |
Clara Schubert | Tel.: 0228 3506 105 | clara.schubert@orgainvent.de |
Andreas Schmadel | Tel.: 0228 3506 111 | andreas.schmadel@orgainvent.de |

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